Förderungen für Deutsch und Fremdsprachen – alle Informationen

Eine Förderung für Ihren Sprachkurs ist durch den WAFF, das AMS, den ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds), das Magistrat 17,  das Magistrat 35, das Sozial- und Weiterbildungsfond (SWF) oder das Land NÖ möglich. Wollen Sie eine Sprache für die Aus- und Weiterbildung, den Beruf oder die Integration lernen und benötigen Sie Finanzierungshilfe dafür? Ob Sie Ihre Karriere vorantreiben wollen, Ihre ganz persönlichen beruflichen Ziele verwirklichen oder international tätig werden möchten – an der notwendigen Finanzierung müssen Ihre Träume nicht platzen. Wer in Österreich einen Sprachkurs macht, hat einige Möglichkeiten der Rückvergütung oder Förderung, sprich, sich die Kosten für seinen Sprachkurs übernehmen zu lassen.  Hier finden Sie nützliche Informationen dazu, wie Sie eine Förderung für Ihren Sprachkurs beantragen können oder wo Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Aus- und Weiterbildung bekommen.

Brauchen Sie einen geförderten Sprachkurs in Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, oder Italienisch? Oder benötigen Sie finanzielle Hilfestellung, beispielsweise zur vergünstigen Inanspruchnahme eines Sprachkurses in Chinesisch oder Koreanisch? Oder müssen Sie vielleicht Ungarisch, Russisch oder Japanisch lernen, um in Ihrem Job bestmöglich zu kommunizieren? Übersicht aller Sprachkursen finden Sie hier.

Wenn Sie einen Sprachkurs mit Rabatt bei der Sprachschule Aktiv Wien machen möchten, zeigen wir Ihnen auf dieser Seite Zulaufstellen, bei denen Sie Geldförderungen und Gutscheine für das Lernen einer Sprache erhalten.

Förderungen für Sprachkurse

Förderungen für Sprachkurse durch den WAFF

Deutschkurse mit Förderung in Wien Eine Förderung vom WAFF können Arbeitnehmer/innen, Arbeitssuchende, neue Selbständige und Personen in Bildungskarenz beantragen, für die ein Sprachkurs zur Aus- und Weiterbildung oder zum Wiedereinstieg in den Beruf von Nutzen ist. Wir von der Sprachschule Aktiv erstellen Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag für einen WAFF-gefördeten Sprachkurs in Wien.

FAQ: Wie bekomme ich eine Förderung?

Sind Sie arbeitstätig oder möchten Sie wieder in den Beruf reinkommen und suchen eine Möglichkeit, sich kostengünstig fortzubilden? An der Sprachschule Aktiv haben Sie die Möglichkeit, sich einen Sprachkurs vom Waff mitfinanzieren zu lassen. Die Sprachschule Aktiv ist als Bildungsträger vom WAFF anerkannt und unterstützt die Förderung von Sprachkursen durch den WAFF. Hier ein Leitfaden, wer Anspruch auf eine WAFF-Förderung hat und was Sie tun müssen, um eine WAFF-Förderung für Ihren Sprachkurs an der Sprachschule Aktiv zu bekommen. Wenn Sie Sich einen Sprachkurs durch den Waff fördern lassen wollen, so freut sich die Sprachschule Aktiv, Sie dabei zu unterstützen.

Eine Förderung vom WAFF können Sie als Arbeitnehmer/in, Arbeitssuchende/r, Neue/r Selbständige/r und Person in Bildungskarenz beantragen, wenn für Sie ein Sprachkurs in der Sprachschule Aktiv zur Aus- und Weiterbildung oder zum Wiedereinstieg in den Beruf von Nutzen ist. Die Konditionen unter denen Ihnen eine Förderung vom Waff zusteht sind von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich und bitte vorab bei Ihrem/r Waff-Berater/in abzuklären.

Wenn Ihnen eine Förderung vom Waff zusteht, kann sich diese im folgenden Rahmen bewegen:

  1. Waff-Förderung zur Kostenübernahme von 50% der Kurskosten, jedoch bis zu maximal 300 €. Dient der Mitfinanzierung einer Aus- und Weiterbildung für Beschäftigte, Arbeitslose, Personen in Bildungskarenz und Neue Selbständige.
  2. Waff-Förderung von bis zu 2.000 € finanziert eine umfangreiche Weiterbildung für Arbeitnehmer.
  3. Waff-Förderung von bis zu 3000 € übernommener Kosten für Arbeitnehmer, Personen in Bildungskarenz und neue Selbständige.

Wie viel Waff-Förderung Ihnen zusteht ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich und klären Sie bitte direkt bei Ihrem/r Waff-Berater/in.

Um zu Ihrem ganz persönlichen Waff-geförderten Sprachkurs bei der Sprachschule Aktiv zu kommen, folgen sie einfach der Reihe nach den nächst stehenden Schritten:

– Sie gehen vorab zu Ihrem Waff-Berater / ihrer Waff-Beraterin, um eine mögliche Kostenübernahme Ihres Sprachkurses durch den Waff abzuklären. Der Waff entscheidet von Fall zu Fall individuell, ob Ihnen eine Förderung zusteht und wie hoch diese Förderung sein wird.

– Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihren geförderten Sprachkurs. Um ein Angebot, bzw. einen Kostenvoranschlag zu erhalten, füllen Sie bitte das Online-Formular aus: https://www.sprachschule-aktiv-wien.at/angebot-anfordern/

– Sie reichen den Kostenvoranschlag beim Waff ein. Wer gemeinsam mit dem Sprachkurs eine Prüfung positiv ablegt, bekommt auch die Prüfung vom Waff gefördert.

– Nach Annahme des Kostenvoranschlags durch den Waff melden Sie Ihren Sprachkurs bzw. Ihre ÖIF-Prüfung auf unserer Homepage: https://www.sprachschule-aktiv-wien.at/anmeldung/

Man unterscheidet zwischen 2 Finanzierungsmöglichkeiten:

1. waff-Finanzierung:

– Sie zahlen den Ihnen vom Waff zugewiesenen Eigenkursanteil vor Kursbeginn nach Erhalt der Rechnung an die Sprachschule Aktiv; die restlichen Kursgebühren, den Waff-Anteil, übernimmt anschließend der Waff für Sie. Die Abrechnung des Waff-Anteils erfolgt über die Sprachschule Aktiv.

– Sie nehmen an Ihrem Sprachkurs, gegebenenfalls auch an einer anschließenden Prüfung, teil. Die Mindestanwesenheit bei einem Kurs liegt bei 80 %. Wenn diese nicht eingehalten wird, müssen Sie die vollständigen Kursgebühr unverzüglich selbst finanzieren. Wenn Sie die Prüfung nicht antreten, muss diese von Ihnen vollständig beglichen werden.

– Am Ende des Sprachkurses sendet die Sprachschule Aktiv eine Rechnung über den Waff-Anteil und eine Teilnahmebestätigung am Sprachkurs an den Waff.

– Der Waff erstattet der Sprachschule Aktiv den Waff-Anteil der Kurskosten zurück.

2. waff-Refundierung

Bei Refundierung müssen Sie die gesamten Kurskosten vor Kursbeginn begleichen. In diesem Fall schickt Ihnen die Sprachschule Aktiv nach Kursende eine Zahlungsbestätigung und eine Teilnahmebestätigung, die Sie beim Waff einreichen und der Waff refundiert Ihnen die Kurskosten auf Ihr Konto.

Kursabschluss

– Sie bekommen nach erfolgreichem Abschluss des Kurses nach Wunsch auch ein Sprachzertifikat über die absolvierte Sprachstufe. Das Prüfungszertifikat bekommen Sie direkt von der Prüfungsstelle.

Nein. Der Waff fördert Ihren Sprachkurs nur dann, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.

Generell muss bereits zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Waff-Beratung bzw. spätestens zum Zeitpunkt der Antragsstellung einer Förderung beim WAFF Ihr Hauptwohnsitz in Wien sein.

Sie können auch in einem anderen Bundesland arbeiten, solange Ihr Hauptwohnsitz in Wien ist. Wichtig dabei ist, dass auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind, damit Ihr Sprachkurs vom Waff gefördert werden kann.

Nein. Der Waff fördert Unselbständige und Neue Selbständige, aber keine Selbstständigen mit Gewerbeschein, für die es keine Förderangebote vom Waff gibt.

Nein. Die bloße Teilnahme an einer Prüfung wird nicht vom Waff gefördert. Der Waff fördert nur Prüfungen, die zusammen mit einem Kurs wahrgenommen werden. Die Lehrabschluss-Prüfung ist die einzige Prüfung, die unabhängig von einer Kursteilnahme vom Waff gefördert wird.

Wenn Sie mit einem Chancen-Scheck zur Sprachschule Aktiv gekommen sind, müssen Sie vor Kursbeginn Ihren Kurskostenanteil bei der Sprachschule Aktiv einbezahlen und müssen nach Kursende selbst nichts mehr beim WAFF machen, um Ihre Förderung abzuschließen. Sie müssen nur den Sprachkurs (und im Prüfungsfall auch die die Prüfung) abgeschlossen haben, damit wir Ihre Teilnahmebestätigungen an Kurs (und gegebenenfalls Prüfung) an den Waff schicken können Der Waff überweist anschließend den restlichen Waff-Anteil an die Sprachschule Aktiv und die Förderung ist für Sie damit abgeschlossen.

Wenn Sie die gesamten Kurs-, eventuell Prüfungskosten selbst vor Kursbeginn übernommen haben, stellen Sie bitte einen gemeinsamen Waff-Antrag beim Waff erst dann, wenn Sie den Kurs abgeschlossen haben UND die Prüfung bestanden haben.

Sie bekommen eine Zahlungsbestätigung und eine Teilnahmebestätigung nur dann per E-Mail zugesandt, wenn Sie selbst vor Kursbeginn 100% der Sprachkurskosten getragen haben. Diese müssen Sie dann beim Waff vorlegen und Sie bekommen vom Waff Ihren Förderanteil zurückerstattet. In diesem Fall überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner.

Wenn Sie mit einem Chancen-Scheck in die Sprachschule Aktiv gekommen sind, bekommen Sie vor Kursbeginn eine Rechnung über Ihren Kurskostenanteil. Bitte kontrollieren Sie Ihre E-Mail und begleichen Sie diese Rechnung der Sprachschule Aktiv vor Kursbeginn. Der Waff bekommt nach Kursende eine Teilnahmebestätigung und eine Rechnung über die Kursrestkosten, den Waff-Anteil: Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern, nur den Kurs und die Prüfung erfolgreich beenden – die Sprachschule Aktiv erledigt alles für Sie!

Bildungsförderung der Arbeiterkammer Wien – AK Bildungsgutscheine

Sie wollen gerne Ihre Weiterbildung fördern? Dann können Die das mit Hilfe des AK-Bildungsgutscheins tun.  Der AK-Bildungsgutschein ist 150 € wert und kann für alle Sprachangebote bis zu diesem Wert eingelöst werden, die das AK-Logo tragen.

Sind Sie Mitglied der AK Wien und bei einem Unternehmen in Wien beschäftigt, können Sie den AK-Bildungsgutschein im Wert von 150 € erhalten. Den AK-Gutschein bekommen ebenso Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte wie auch freie Dienstnehmer/innen.

wien.arbeiterkammer.at/bildungsgutschein

Servicetelefon +43 1 800 311 311 (kostenlos, Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.45 Uhr)

Mehr Infos: https://wien.arbeiterkammer.at/kurse

Sie können den AK -Bildungsgutschein sowohl für einen Sprachkurs einlösen. Es ist nicht gestattet, den Gutschein in bar, weder im Ganzen noch in Teilbeträgen rückerstattet, abzulösen. Bei einer Online-Anmeldung https://www.sprachschule-aktiv-wien.at/anmeldung/ müssen Sie auf dem Anmeldeformular im Feld “Bemerkungen” angeben, dass Sie einen AK-Gutschein einlösen möchten + den Wert. Der AK-Gutschein muss vor Kursbeginn, bzw. vor der Rechnungserstellung bei uns vorliegen. Später abgegebene Gutscheine können nicht berücksichtigt werden.

Laut AK-Verordnung können die AK-Gutscheine nur Deutschkurse und Englischkurse eingelöst werden.

Förderungen für Sprachkurse durch das AMS

Das AMS unterstützt aktiv Personen dabei, eine Arbeitsstelle zu finden bzw. sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dafür sind Sprachkenntnisse oft von Vorteil. Das AMS födert daher das Belegen von Sprachkursen und übernimmt die Kurskosten, wenn Sie einen Sprachkurs über den AMS beantragen. Der Sprachkurs ist für Sie dann kostenlos.

Wer sich bei der Sprachschule Aktiv Wien für einen kostenlosen Sprachkurs anmelden will, benötigt vorab einen Kostenvoranschlag. Um ein Angebot, bzw. einen Kostenvoranschlag für den geförderten Sprachkurs zu erhalten, füllen Sie bitte das Online-Formular aus: https://www.sprachschule-aktiv-wien.at/angebot-anfordern/

Sie können sich vorab auch von ihrem/r AMS-Berater/in beraten lassen, welcher Sprachkurs für Sie der richtige ist.

Dabei sind folgende Schritte zu beachten:
– Die Sprachschule Aktiv erstellt Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihren Sprachkurs.
– Sie geben den Kostenvoranschlag bei Ihrem/r AMS-Berater/in ab.
– Nach Annahme des Kostenvoranschlags durch das AMS melden Sie sich bitte umgehend auf unserer Homepage an: https://www.sprachschule-aktiv-wien.at/anmeldung/
– Sie bekommen nach erfolgreichem Abschluss des Kurses eine Kurszeitenbestätigung und ein Sprachzertifikat über die absolvierte Sprachstufe.
Damit erhöhen Sie Ihre Chancen auf den Arbeitsmarkt, indem Sie Ihre neu erlernte Sprache einsetzen können.

Bildungsförderungen für Sprachkurse

Wiener Sprachgutscheine von der MA 17 (Für Deutschkurse der Stufen A1, A2 und B1)

Die MA 17 – Integration und Diversität ermöglicht es, Besitzer/innen von Wiener Sprachgutscheinen im Rahmen der Integrationsvereinbarung IV (2017) für Neuzuwanderer kostenreduziert einen Sprachkurs zu belegen. So kommen Sie zu ihremSprachkurs mit Rabatt bei der Sprachschule Aktiv Wien:

Sprachgutscheine gibt es im Wert von 150 €.
Nachdem Sie an Ihre vorgeschriebenen Module teilgenommen haben, werden einer oder mehrere Ihrer Sprachgutscheine abgestempelt.
Laut Verordnung können die Wiener Sprachgutscheine nur für Deutsch-Intensivkurse A1, A2, B1 eingelöst werden.
Es ist nicht gestattet, den Gutschein in bar, weder im Ganzen noch in Teilbeträgen rückerstattet, abzulösen.
Bei einer Online-Anmeldung https://www.sprachschule-aktiv-wien.at/anmeldung/ müssen Sie auf dem Anmeldeformular im Feld “Bemerkungen” angeben, dass Sie einen Wiener Sprachgutschein einlösen möchten.
Der Gutschein muss vor Kursbeginn, bzw. vor der Rechnungserstellung bei uns vorliegen. Dieser wird dann von der Sprachschule einbehalten und sein Wert vom Gesamtkurspreis abgerechnet. Später abgegebene Gutscheine können nicht berücksichtigt werden.

Sie dürfen nacheinander mehrere Wiener Sprachgutscheine für mehrere Sprachkurse einlösen.

Blauer ÖIF-Bundesgutschein der MA 35 (für Deutschkurse A2)

Kommen Sie aus dem nicht-EU-Ausland und wollen Sie sich in Österreich niederlassen? Im Rahmen der Integrationsvereinabrung IV (2017) können Sie sich als Drittstaatsangehöriger für das Deutschlernen unter gewissen Voraussetzungen finanzielle Unterstützung von der MA 35 in Form einer Teilrückerstattung der Kurskosten erhalten.

Ausländische Deutsch-Lerner erhalten hierfür einen blauen Bundesgutschein vom Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft, um einen Deutschkurs des Niveaus A2 bei einem zertifizierten Kursinstitut zu absolvieren. Bei der Sprachschule Altiv Wien akzeptieren wir die blauen Bundesgutscheine der MA 35.

Wenn Sie im Besitz eines solchen blauen Bundesgutscheines sind, müssen Sie nur noch folgende Schritte befolgen, um einen um 50% reduzierten Sprachkurs bei uns zu machen:

– Der Gutschein ist ab Erhalt des Aufenthaltstitels 18 Monate lang gültig und ist bei der Kursanmeldung vorzuweisen.
– Sie melden sich zu einem Deutsch-Integrationskurs der Stufe A2 an und begleichen die Kurskosten.
– Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer müssen Sie einen Integrationskurs besuchen und den Kurs mittels einer Integrationsprüfung des ÖIF  positiv abschließen.
– Für eine erfolgreiche Abrechnung des Gutscheins müssen Sie an mindestens 75 % der Kurseinheiten teilgenommen haben und die Integrationspüfung A2 bestanden haben.
– Sie nehmen den Gutschein zur abschließenden Integrationsprüfung mit und lassen sich die Teilnahme durch einen ÖIF-Prüfer bestätigen.
– Sind alle Bedingungen erfüllt, können Sie von der MA 35 eine Kurskostenrückerstattung beanspruchen.

Die Refundierung umfasst 50 % der Kurskosten, höchstens aber 750 Euro.

Förderung für Deutschkurse A1, A2, B1, B2, C1 durch den ÖIF

Der ÖIF unterstützt die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Österreich und das soziale Zusammenleben aller Menschen, die in Österreich leben. Der ÖIF fördert Deutsch-Integrationskurse, die Ihnen dabei helfen sich in Österreich einzuleben.

Zu diesem Zweck können Sie seine ÖIF-Individualförderung in Anspruch nehmen, die Sie beim Deutschlernen unterstützt. Die ÖIF-geförderten Deutschkurse gibt es für die Niveaus A1, A2, B1, B2 und C1. Anspruch auf die ÖIF-Individualförderung haben Personen, die für Ihren Deutsch-Integrationskurs bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

– Fördersumme pro Unterrichtseinheit  8,00 €
– Max. Fördersumme pro Niveau 1.440,00 €

Einen Kostenvoranschlag für Ihren ganz persönlichen vom ÖIF geförderten Deutschkurs für die Integration bekommen Sie gerne bei uns in der Sprachschule Aktiv.

Wie komme ich zu meinem ÖIF-geförderten Deutschkurs?

Sie möchten gern einen Deutsch-Integrationskurs bei der Sprachschule Aktiv machen und sich diesen durch den ÖIF fördern lassen? Dann müssen Sie einfach folgenden Schritten folgen:

  • Sie kommen zur Sprachschule Aktiv und sagen, dass Sie an eine Individualförderung vom ÖIF für Ihren Deutsch-Integrationskurs interessiert sind.
  • Die Sprachschule Aktiv stuft Ihr Sprachniveau ein und erstellt Ihnen einen Kostenvoranschlag für Ihren vom ÖIF-geförderten Deutschkurs.
  • Der Antrag auf Kursförderung wird vom ÖIF überprüft. Der ÖIF teilt Ihnen und der Sprachschule Aktiv mit, ob Sie eine Individualförderung bekommen und in welcher Höhe.
  • Wenn Sie eine ÖIF-Individualförderung bekommen, erhalten Sie vom ÖIF eine schriftliche Förderzusage mit der jeweiligen Fördersumme. Wenn die Kurssumme die maximale ÖIF-Fördersumme überschreitet, müssen Sie die Differenzsumme als Selbstbehalt selbst bezahlen.
  • Sie melden sich bei der Sprachschule Aktiv zum ÖIF-Deutschkurs auf unserer Homepage online an
  • Sie nehmen am ÖIF-Deutschkurs teil. Sie müssen mindestens 80% der Kurszeit im Kurs anwesend sein, um die ÖIF-Förderung zu bekommen. Sofern die erforderliche Anwesenheit nicht erreicht wurde, müssen Sie die Kursgebühr umgehend selbst begleichen.
  • Die Sprachschule Aktiv schickt den Stundenplan und die Kursanwesenheitsliste mit Ihren Unterschriften an den ÖIF.
  • Die Sprachschule Aktiv rechnet nach Kursende die Individualförderung über den ÖIF ab.

Förderungen des Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF) für Privatpersonen

Zeitarbeitnehmer/innen können sich mit dieser Förderung für Privatpersonen die Kosten für Ihren Sprachkurs vollständig ersetzen lassen. Wer in Teilzeit arbeitet, kann sene Freizeit dazu nutzen, eine neue Sprache zu lernen und seine/ihre Sprachkompetezen zu erweitern. Für Privatperonen, die sich neben Ihrer beruflichen Tätigkeit sprachlich weiterbilden möchten, bietet der SWF Förderungen an, die je nach Einkommensgrenzen bis zu 100% der gesamten Sprachkurskosten decken.

Bildungsförderung des Landes Niederösterreich

Das Land NÖ ist darum bemüht, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig sicherzustellen. Auch die Qualität der Arbeitskraft in den Betrieben ist ein wichtiger Faktor, der dem Land NÖ am Herzen liegt. Deshalb übernimmt das Land NÖ für Personen, die berufliche Bildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, so auch einen Sprachkurs bei der Sprachschule aktiv Wien, einen Beitrag zur Finanzierung Ihrer Bildungskosten.

Personen, die Interesse haben, sich in diese Richtung weiterzubilden, können sich vom Land NÖ einen Anteil der anfallenden Bildungskosten finanzieren lassen.

  • Beschäftigte, die Weiterbildungsgeld oder Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • In der Privatwirtschaft beschäftigte Personen
  • In den Beruf wiedereinteigende Personen bis höchstens fünf Jahre nach Ende einer Karenz, die keine Leistung vom AMS erhalten bzw. erhalten haben 
  • Handwerklich  tätige öffentliche Bedienstete
  • Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Kursbeginn in Niederösterreich befinden. 
  • Die NÖ-Bildungsförderung  muss bei einem anerkannten Bildungsinstitut stattfinden. Sprachschule Aktiv Wien ist ein anerkanntes und zertifiziertes Bildungsinstitut und verfügt über Zertifizierungen wie NÖ-Cert, Ö-Cert, wiencert.
  • Die Bildungsmaßnahme hat zum Zweck der Weiterbildung in einem bestimmten Beruf zu erfolgen, was bedeutet, dass sie dazu dienen soll, bereits erworbene Qualifikationen zu bestätigen oder zu erneuern, die berufsrelevant in der Praxis unabdinglich sind oder zum Erlangen einer höheren Qualifizierung im berufsspezifischen Sparte notwendig sind.
  • Mindestens 75%ige Anwesenheit ist erforderlich. 
  • Die Einkommensgrenzen darf nicht überschritten werden. 

Monatliches Bruttoeinkommen – Höhe der Förderung (max. € 2.500,–)

  • bis € 1.500,– 80 % der Kurskosten
  • bis € 2.000,– 60 % der Kurskosten
  • bis € 3.000,– 40 % der Kurskosten
  • bis € 4.000,– 20 % der Kurskosten
  • Kurskosten unter 100 €
  • Prüfungsgebühren
  • Anmeldegebühren
  • Freizeitkurse
  • Nicht berufsspezifische Sprachkurse
  • Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung
  • Personen, welche vom Gesetz oder vom Arbeitgeber aus Anspruch auf eine Übernahme der Kosten für die firmenintern relevante Weiterbildungsmaßnahme haben, die sie dort abgeschlossen haben.
  • Öffentlich Bedienstete
  • Personen, die beim AMS als arbeitsuchend vorgemerkt sind oder Arbeitslosengeld beziehen
  • Ausbildungen und Umschulungen außerhalb des Arbeitsfeldes 
  • Frühestens 13 Wochen vor Kursbeginn bis spätestens 2 Wochen nach Kursbeginn 
  • Für den Antrag ist das Online-Formular auf der Homepage des Landes Niederösterreich zu verwenden: http://www.noe.gv.at/bildungsfoerderung 
  • Wenn Sie die  Förderzusage vor Kursbeginn erhalten möchten, ist auf eine Einlangung des Antragsformulars, das sie zuvor zur Gänze ausgefüllt haben, bis letztens 6 Wochen vor Kursbeginn beim Amt der Landesregierung von NÖ zu achten.

Kostenlos Deutsch und Fremdsprachen lernen

Haben Sie Ihren Sprachkurs mit Rabatt gefunden? Wenn etwas für Sie dabei ist, beantragen Sie doch kostenlos eine finanzielle Spritze, um einen geförderten Sprachkurs bei der Sprachschule Aktiv Wien zu machen. Auf unserer Homepage haben Sie die Möglichkeit Deutsch kostenlos zu lernen. In unseren Blogs über die deutsche Grammatik wird die Deutsche Sprache einfach erklärt. Ein Gratis Online Einstufungstest für die Sprachen Deutsch, Italienisch, Englisch, Spanisch, Französisch oder Russisch steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Möchten Sie eine ÖIF Prüfung in Wien machen? Um sich perfekt auf die Integrationsprüfung vorzubereiten, haben wir für Sie Deutsch online Übungen für die ÖIF Prüfungen A1, A2, B1 und B2 zusammengestellt. Auf unserer Homepage finden Sie ebenso einen Modelltest für ÖIF Integrationsprüfung Werte- und Orientierungswissen. Sind Sie berufstätig oder wohnen ausserhalb Wien und können nicht zu uns kommen um sich anzumelden? Kein Problem, da eine Online-Anmeldung ohne Anmeldegebühr jederzeit möglich ist.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/innen sehr gerne zur Verfügung.

Deutschkurse A1, A2, B1, B2, C1, C2 in Wien