Visum für den Deutschkurs in Österreich

Wir bieten Ihnen nicht nur ein umfassendes Angebot an Deutsch-Sprachkursen, sondern wir sind Ihnen auch bei der Beschaffung von einem Aufenthaltsvisum behilflich.
Ein österreichisches Visum gibt es streng genommen nicht, jedoch müssen Sie ein sogenanntes Schengen-Visum erwerben. Dies ist natürlich nur notwendig, wenn Sie nicht aus dem Schengen-Raum kommen.
Auch für Teilnehmer/innen aus anderen Ländern ist ein Visum meistens kein Problem. Dies gilt vor allem bei einem kürzeren Aufenthalt.

 

Deutsch-Sprachkurs und Visum – Anfangstermine und Preise

Beginn: jeden ersten Montag im Monat möglich
Kursdauer: 
4 Wochen für A1, A2, B1, 8 Wochen für B2, C1, C2. Die Kursdauer ist flexible und wochenweise buchbar.
Termine: von Montag bis Freitag, 8:00–11:00 Uhr / 11:00–14:00 Uhr / 14:00–17:00 Uhr / 18:00–21:00 Uhr
(*ab 5 Personen: 3×60 Min. pro Tag, bei 4 Personen 2×60 Min. pro Tag)
Anfangstermine: Unsere Starttermine finden Sie hier!
Unsere Preise:
4 Wochen: 499 € (statt 599 €)
8 Wochen: 998 € (statt 1198 €)
1 Woche: 199 €
2 Wochen: 349 €
3 Wochen: 449 €

Visum für den Deutschkurs in Österreich

Wie bekomme ich Visum C und Visum D für einen Deutschkurs

Die Sprachschule Aktiv Wien kann Kursteilnehmenden helfen, ein Visum für den Zeitraum des gebuchten Kurses zu erlangen. Um dies zu beanspruchen, muss sich der/die Kursteilnehmende zunächst für den Deutschkurs verbindlich anmelden und eine Gebühr von 549 € für den ersten Monat begleichen. Wird ein Visum für den Deutschkurs abgelehnt, behält sich die Sprachschule Aktiv Wien das Recht vor, die vollständige Anzahlung für den Verwaltungsaufwand zu behalten. In diesem Fall verpflichtet sich der/die Teilnehmende, den Ablehnungsbescheid des deutschen/österreichischen Konsulates sowie die Bescheinigung zur Erteilung eines Visums umgehend an die Sprachschule Aktiv Wien zu senden. Diese Dokumente müssen mindestens 7 Werktage vor dem Kursbeginn eingereicht werden (per E-Mail). Die Kursteilnehmende, die ein Visum aufgrund unserer Bescheinigung zur Erteilung eines Visums bekommen haben, können den gebuchten Deutschkurs nicht stornieren.

Folgende Unterlagen sind notwendig – Visum für den Deutschkurs in Österreich:

Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Ein Passfoto, das gemäß den Kriterien der OCAP erstellt wurde. Es muss in Farbe sein. Die Größe beträgt 35 x 45 Millimeter.
Der Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein. Er muss über die Gültigkeit des Visums hinaus noch drei Monate gültig sein. Außerdem ist es wichtig, dass er mindestens zwei freie Seiten enthält.
Der Nachweis einer Kranken-, Reise und Unfallversicherung. Die Deckungssumme muss mindestens 30.000 Euro betragen.
Eine Kursbestätigung der Sprachschule Aktiv und eine Einladung.
Nachweis einer Reservierung oder Buchung.
Nachweise ausreichender finanzieller Mittel, welche die Kosten des Aufenthaltes abdecken. Das kann zum Beispiel anhand eines aktuellen Kontoauszugs erfolgen.
Die Gebühr für das Visum beträgt 60 Euro.

Antrag auf Touristenvisum C für den Schengen-Raum

Wenn Sie keine EU-/EWR- oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie sogenannter “Drittstaatsangehöriger” und benötigen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Österreich einen Einreise- oder Aufenthaltstitel. Das Touristenvisum C berechtigt Sie zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen.

Antrag auf Visum D

Bei einem Sprachkurs, der zwischen 3 und 6 Monaten dauert, benötigen Sie ein Visum D. Die einzureichenden Unterlagen entsprechen denen der Visum-Kategorie C. Die Kosten hierfür betragen allerdings 100 Euro. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Botschaft oder an die österreichische Botschaft in Ihrem Heimatland. Diese wissen über die aktuellen Bestimmungen und Preise am besten Bescheid. Sie können die Auslandsvertretungen im Internet suchen oder auf der Seite des österreichischen Außenministeriums nachsehen: http://www.bmeia.gv.at.

Was bei einem Visumantrag für Österreich zu beachten ist:

Sie müssen ein Visum immer vom Heimatland aus beantragen.
Eine Verlängerung des Visums in Österreich ist nicht vorgesehen.
Wenn Sie ohne Visum oder mit einem Visum der Kategorie C eingereist sind, können Sie in Österreich nicht um eine Aufenthaltserlaubnis ansuchen. Davon ausgenommen sind amerikanischer Staatsbürger.
Planen Sie für einen Visumantrag eine Vorlaufzeit von mindestens 6 – 8 Wochen ein.
Bei einer Aufenthaltsbewilligung ist es sinnvoll, den Antrag 2 – 3 Monate vor dem geplanten Einreisetermin zu stellen.

In diesen Fällen benötigen Sie kein Visum für Österreich

Kursteilnehmende aus einem EU- oder EWR-Land brauchen kein Visum, da diese Länder zum Schengen-Raum gehören. Folgende Länder gehören zwar nicht dazu, benötigen aber trotzdem kein Visum: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Visum für den Deutschkurs in Österreich

Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Ländern, zwischen denen Übereinkommen existieren, welche Reisenden ebenfalls eine visumfreie Einreise ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Kurse und der Aufenthalt drei Monate nicht überschreiten. Japanische Reisende genießen einen besonderen Vorteil: Sie können sich in Österreich bis zu sechs Monate als Touristen/innen, Geschäftsreisende oder Besucher/innen aufhalten.